1. Lehrgangsteilnahme – Vertragsabschluss

1.1. Jeder ist berechtigt, an den Fort-/Weiterbildungsmaßnahmen der „Freunde der Grafenbergschule Schorndorf e.V.“ teilzunehmen. Die Teilnahme kann in Einzelfällen an besondere Zulassungsvoraussetzungen geknüpft werden. Diese besonderen Bedingungen sind im Einzelnen den Lehrgangsunterlagen zu entnehmen bzw. werden im persönlichen Bewerbungsgespräch geklärt.

1.2. Die Teilnahme an den durchgeführten Lehrgängen setzt einen Teilnehmervertrag der „Freunde der Grafenbergschule Schorndorf e.V.“   voraus.

1.3. Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung der „Freunde der Grafenbergschule Schorndorf e.V.“ hat schriftlich oder über die Anmeldefunktion auf der Internetseite der „Freunde der Grafenbergschule Schorndorf e.V.“ (http://www.weiterbildung-schorndorf.de) zu erfolgen.

1.4. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und in der Regel umgehend bestätigt.

1.5. Der/die Teilnehmer/in ist 6 Wochen an die Anmeldung gebunden. Mit Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung der „Freunde der Grafenbergschule Schorndorf e.V.“ kommt der Vertrag zustande.

1.6. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, an den einzelnen Unterrichtseinheiten regelmäßig teilzunehmen. Werden Unterrichtseinheiten vom/von der Teilnehmer/in versäumt, so hat er/sie trotzdem die vereinbarten Gebühren und Kosten zu entrichten.

2. Gebühren und Zahlungsbedingungen

2.1. Die Rechnungsstellung für zahlungspflichtige Veranstaltungen erfolgt im Regelfall zusammen mit der Auftragsbestätigung (1.5). Die Rechnungsstellung kann auch erst nach Veranstaltungsbeginn erfolgen.

2.2. Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, die im Teilnehmervertrag ausgewiesenen Kosten bei Fälligkeit zu entrichten. Die Fälligkeit der Gebühren und die notwendigen Angaben für die rechtzeitige Durchführung Zahlung ergeben sich aus der Rechnung.

2.3. Für die Ausstellung von Zeugnissen oder Prüfungsunterlagen, werden, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, von der „Freunde der Grafenbergschule Schorndorf e.V.“ keine Gebühren erhoben. Für das Ausstellen zusätzlicher bzw. Ersatzbescheinigungen/Unterlagen fällt eine Gebühr von 10,- Euro an.

3. Lehrmittel / Ausstattung

3.1. Die notwendigen Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien werden von der „Freunde der Grafenbergschule Schorndorf e.V.“ gestellt.

3.2 Arbeitsunterlagen sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, insbesondere das Kopieren und die Weitergabe sind daher grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zulässig.

4. Rücktritt

4.1. Ohne Angaben von Gründen kann der/die Teilnehmer/in bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurück treten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen und muss mit eingeschriebenem Brief geltend gemacht werden. Eine verspätete Rücktrittserklärung wird als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt ausgelegt.

4.2. Wird der Rücktritt rechtzeitig bekannt gegeben, entstehen keine Lehrgangsgebühren.

4.3. Dem/der Teilnehmer/in wird für den Fall, dass eine beantragte Förderung nach SGB II / III oder vergleichbare Förderstellen nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Kosten entstehen hierbei nicht.

5. Kündigung

5.1. Die Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme ist mit einer Frist von 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten 3 Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate ohne Angabe von Gründen kündbar. Wird eine Maßnahme in Abschnitten durchgeführt, die kürzer als 3 Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende des Abschnitts möglich. Eine Kündigung, die verspätet erklärt wird, wird in eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin umgewandelt.

5.2. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss durch einen eingeschriebenen Brief erfolgen.

5.3. Bei ordnungsgemäßer Kündigung innerhalb der in 5.1 genannten Kündigungsfrist ist (in Abweichung zu 5.4.) lediglich der Teil der Lehrgangsgebühren zur Zahlung fällig, der auf die tatsächliche Vertragslaufzeit entfällt.

5.4. Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung aus wichtigem Grund wird von den vorstehenden Regelungen nicht berührt.

5.5. Der/die Teilnehmer/in hat bei wichtigen Gründen (z.B. Arbeitsaufnahme, andauernde Krankheit) die Möglichkeit, sofort kostenfrei außerordentlich zu kündigen. Bei außerordentlicher Kündigung während einer laufenden Bildungsmaßnahme muss der/die Teilnehmer/in den bis dahin angefallenen (z.B. den Teil der bereits vollendeten Lehrgangsgebühren) entrichten.

5.6. Wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung seitens des Veranstalters kann insbesondere eine nachhaltige Störung der Veranstaltung, Zahlungsverzug trotz zweimaliger Zahlungsaufforderung oder eine Urheberrechtsverletzung durch den/die Teilnehmer/in sein.

6. Absage von Lehrveranstaltungen

6.1 Die „Freunde der Grafenbergschule Schorndorf e.V. behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z.B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer/innen erfolgt zeitnah.

Bereits bezahlte Teilnahmeentgelte werden bei Lehrgangsausfall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

7. Änderung im Lehrgangsverlauf

7.1 Die „Freunde der Grafenbergschule Schorndorf e.V.“ behält sich vor, andere Trainer/innen oder Dozenten/innen mit der Durchführung der Lehrgänge zu betrauen, als am Anfang des Kurses vorgesehen waren.

Ein Wechsel der Dozenten/innen, der Unterrichtstage, des Lehrgangsortes oder des Lehrplans oder ein Verschieben des Lehrgangsberechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Lehrentgeltes. Es entsteht dadurch kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

8. Prüfung

8.1. Der/die Lehrgangsteilnehmer/in erhält eine Teilnahmebestätigung ausgestellt, sofern er/sie regelmäßig am Lehrgang teilgenommen hat.

8.2. Die regelmäßige Teilnahme am jeweiligen Lehrgang ist Grundlage für die Ausstellung einer solchen Teilnahmebestätigung. Verbindliche Grundlage für den Nachweis der besuchten Stunden sind nur die für jeden Kurs geführten Anwesenheitslisten. Bei nicht regelmäßiger Teilnahme am Lehrgang besteht keine Rechtsanspruch auf Erteilung einer Teilnahmebestätigung.

9. Datenerfassung

9.1. Der Teilnehmer/in stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die „Freunde der Grafenbergschule Schorndorf e.V.“ im Rahmen der Zweckbestimmung zu. Vertraulichkeit und Datenschutz wird bei sämtlichen Teilnehmerdaten gewahrt.