
Die Berufsgenossenschaft schreibt in Ihren Unfallverhütungsvorschriften § 7 BGV D27 vor, dass nur ausgebildete Personen zum Steuern eines Gabelstaplers beauftragt werden dürfen.
Zusätzlich verlangt die ISO DIN EN 9000 ff eine Schulung. Für Zeitpersonalunternehmen ergibt sich die Pflicht aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Wir vermitteln Ihnen das Fachwissen und die Fertigkeit zum Führen eines Gabelstaplers. Das Ziel der Ausbildung ist der Gabelstaplerführerschein (Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge).
Inhalte Theorie
- wichtige Rechtsvorschriften
- Aufbau- und Antriebsarten von Flurförderfahrzeugen
- In- und Außerbetriebnahme
- sicherheitsgerechtes Arbeiten
- Verkehrswege, Verkehrsregeln
- allgemeines Fahrverhalten
- Einsatz bei erschwerten Bedingungen
- Theorieprüfung
Inhalte Praxis
- Unterweisung am Stapler
- Sicht-, Funktionsprüfung
- Lastschwerpunkte
- Gewichtsverteilung
- zulässige Lasten
- Fahrübungen
- Fahrprüfung
Schulungsmaterial
Der Teilnehmer erhält:
- Ausbildungsmappe zur Schulung "Gabelstaplerfahrer"
- Unfallverhütungsvorschriften BGV D27
- Unfallverhütungsvorschriften BGV A1
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung des Fahrausweises. Dieser Ausweis gilt bei der Berufsgenossenschaft als der geforderte Befähigungsnachweis. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat bescheinigt.
Teilnehmerkreis
Fahranwärter (innen) von Flurförderfahrzeugen, Einsatzleiter, Sicherheitsbeauftragte
Dauer
Theorie 2 x 3 Stunden
Fahrübungen
Teilnahmevoraussetzung
mind. 18 Jahre, gutes Seh- und Hörvermögen, geistige und körperliche Eignung
| Kursnummer | G-2012 |
| Kurstitel | Gabelstaplerführerschein |
| Theorie | 24.04.12 + 26.04.12 |
| Übungen | 26.04.12 + 27.04.12 |
| Prüfung | 27.04.12 |
| Sonderpreis | 119,-- € |
PDF-Dokument [100.5 KB]
